Zünftig-Vernünftig Feiern ...

 

Auch in diesem Jahr ist es uns wichtig, dass der Jugendschutz bei unserem Fest eingehalten wird und Jugendliche ausreichend geschützt werden.

 

Deshalb wurde Folgendes festgelegt:

Wir weisen darauf hin, dass auch unter 18-Jährige in Begleitung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten ebenfalls gebeten werden, das Zelt um 24 Uhr zu verlassen!

PartyPass:

Du bist unter 18 Jahren und möchtest aber trotzdem an unseren Festabenden teilnehmen?

Unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist das auf jeden Fall möglich!

Um dies zu erreichen, hat das "Netzwerk Neue Festkultur" im Land Bayern den PartyPass ins Leben gerufen.
Alle jugendlichen Besucher bis 18 Jahren benötigen diesen PartyPass für unsere Abendveranstaltungen.
Mehr Infos zum PartyPass gibt´s hier.

 

So funktioniert´s:

Mit seinem Personalausweis und dem PartyPass kann der Jugendliche sich gegenüber dem Ordnungspersonal ausweisen. Der PartyPass darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten werden und wird um 24.00 Uhr wieder ausgegeben.

 

Hier könnt ihr den PartyPass downloaden, ausfüllen und ausdrucken.

Nährere Infos zum Thema Festsiegel findet Ihr unter www.sicheres-allgaeu.de